Günther Graf
von der schulenburg
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Finger weg vom Bundeswaldgesetz!
Mehr Vorgaben, mehr Verbote, noch mehr Bürokratie! Die Pläne zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes greifen massiv in die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder ein. Statt auf die Expertise und Erfahrung von Forstleuten und Waldeigentümern zu vertrauen und Freiraum für praxisnahe Lösungen zu schaffen, entsteht Gängelung und Regulierung. Niemand braucht ein neues Bundeswaldgesetz, am wenigsten der Wald selbst!
Wir sagen gemeinsam: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“
#fingerwegvomwaldgesetz
„Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen"
Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.
„Ausgleichszulage"
Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.
Der Forstbetrieb Grünegrund erhält Unterstützung
- Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) MB III Vorbeugung von Waldschäden. Die Zuwendung dieses Vorhaben setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
- Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) MB I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft (Kulturpflege). Die Zuwendung dieses Vorhaben setzt sich aus ELER-, Bundes- und Landesmitteln zusammen.